Stichtag 30.11.2009

Kfz-Versicherung wechseln und viel Geld sparen!
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Fahranfänger

Die Freude ist groß, wenn die Führerscheinprüfung bestanden ist. Doch wer nicht richtig informiert ist und als Fahranfänger ein Auto anmelden will, den könnte es kalt erwischen: Denn Versicherungsgesellschaften haben größtenteils deftige Preise, da ein Führerscheinneuling zunächst einmal in der Schadenfreiheitsklasse 0 beginnen muss. Das entspricht einem Beitragssatz von durchschnittlich 200 bis 260 Prozent. In Beitragsprämien ausgedrückt heißt das ungefähr eine Versicherungsprämie von 1.500 Euro pro Jahr aufwärts. Wohlgemerkt nur für die reine Kfz-Haftpflicht. Je nachdem, bei welchem Versicherer Sie ein Auto mit den “Fahranfänger-Prozenten” versichern wollen, kann es zu Beitragsunterschieden von 1.000 bis 2.000 Euro kommen.

Tipps für eine günstige Fahranfänger Versicherung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Sie in Erwägung ziehen können.

1. Am besten ist es natürlich, wenn der Fahranfänger damit beginnt, sich eine bessere Sf-Klasse zu erfahren. Das geht jedoch nur, wenn er selbst ein Auto anmeldet und versichert. Die Folge ist jedoch, dass der Führerscheinanfänger in die unliebsame Schadenfreiheitsklasse 0 (Null) eingestuft wird. Aber auch hier lässt sich sparen, wenn man die Versicherungsangebote intensiv vergleicht. Nach einem Versicherungsvergleich empfehlen wir zusätzlich, nochmals bei den günstigsten Versicherungen nachzuhaken und nach noch besseren Konditionen zu fragen.

2. eine weitere Möglichkeit ist die Mitnutzung des Autos der Eltern. Dazu brauchen die Eltern (Mutter oder Vater, je nachdem wer der Versicherungsnehmer ist) der Versicherung lediglich mitzuteilen, dass die Tochter/der Sohn das Kfz ebenso fährt. Daraufhin wird der Versicherungsvertrag nur in einem Punkt geändert, indem der Fahrerkreis auf junge Fahrer erweitert wird. Die Versicherungsprämie für das Autos wird dadurch etwas teurer. Wieviel das ist, das erfahren Sie von Ihrer Kfz-Versicherung!

3. Elternregelung: Wenn ein Elternteil bereits ein Auto versichert hat, dann sollte man bei der Versicherung nachfragen, ob sie eine günstigere Einstufung für ihre Kinder als Fahranfänger anbietet. In den meisten Fällen ist das die Sf-Klasse 1/2, wodurch sich schon kräftig an der Versicherungsprämie sparen lässt. Jedoch bieten nicht alle Versicherer die Elternregelung an!

4. Zweitwagen der Eltern: Die Eltern können das Fahrzeug des Fahranfängers auch als ihren Zweitwagen anmelden und versichern. Bei der Zweitwagenversicherung kommt man dann ebenso auf die Sf-Klasse 1/2; bei Versicherern die sich kulanter zeigen ist es ggf. nochmals günstiger möglich. Statt der Eltern können aber auch die Geschwister in Frage kommen oder andere Verwandte und Bekannte.

5. Rabattübertragung: Grundsätzlich ist es möglich, dass man sich von anderen Personen deren Schadenfreiheitsklasse (”Prozente”) übertragen lassen kann. Für einen Fahranfänger kommt das zu Beginn jedoch kaum in Frage, da nur die SF-Klasse überschrieben werden kann, die der Zeit des Führerscheinbesitzes im Maximalfall entspricht. Als Fahranfänger besitzt man jedoch nur wenige Wochen oder Monate den Führerschein. Eine Rabattübertragung wäre für den Fahranfänger dann völliger Unsinn, weil die ganzen schadenfrei gefahrenen Jahre (Schadenfreiheitsklassen) verloren gingen!