Abzug neu für alt

Im Versicherungswesen spricht man beim Abzug neu für alt von einem Vorteilsausgleich. Hintergrund: Nach deutschem Recht hat ein Geschädigter lediglich Anspruch auf einen Ausgleich. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sich der Betroffene nach einem Schaden bzw. Unfall bereichert oder einen Vorteil (Vermögensvorteil) aus der Entschädigungsleistung zieht. Um das zu vermeiden, wird ein Abzug neu für alt vorgenommen, den einige Versicherungsgesellschaften inzwischen aus ihrem Vertragswerk gestrichen haben.

Zum besseren Verständnis: Wurde bei einem Unfall ein Bauteil beschädigt und muss ausgetauscht werden, steigert das neue Ersatzteil gegebenenfalls den Wert des Fahrzeugs und kommt somit einem Vermögensvorteil gleich. Statt das neue Ersatzteil zu bezahlen, wird dem Geschädigten daher beim Abzug alt für neu lediglich der Wert erstattet, den das zu ersetzende Teil vor dem Unfall hatte.