Familienrabatt
Familien mit Kindern unter 14 Jahren – je nach Tarif, Assekuranz und Versicherungsbedingungen gelten andere Altersgrenzen – kommen bei vielen Versicherungsunternehmen in den Genuss eines sogenannten Familienrabatts. Vorausgesetzt wird für den Nachlass, dass zumindest ein Kind im Haushalt des Kunden lebt. Ob es sich um eigene Kinder, die Kinder des Partners oder der Partnerin, um Pflege-, Adoptiv-, Enkel- oder Stiefkinder handelt, ist für den Familienrabatt in der Regel ohne Belang. Ebenso unerheblich ist es, ob ein Paar verheiratet ist oder ob es sich um eine häusliche Gemeinschaft handelt. Für die Kfzversicherungen kommt es auf das Alter der Kinder an und dass überhaupt Kinder da sind. Sofern sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel der Auszug eines Enkel- oder Pflegekindes, sind die Kunden dazu verpflichtet, die Assekuranz darüber zu informieren, dass die Bedingungen für den Familienrabatt nicht länger erfüllt werden.
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