Wie wird nach einem Schaden zurückgestuft?

Die Kfz-Versicherer agieren nach einem ganz simplen Prinzip: die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen – oder genauer: Kunden, die unfallfrei bleiben, werden belohnt, wohingegen Unfallfahrer respektive Versicherte, die einen Schaden melden, tiefer in die Tasche greifen müssen. Grundlage für dieses Bonus-Malus-System sind die Schadensfreiheitsklassen (SF-Klasse) und darauf basierend der Schadensfreiheitsrabatt. Während ein Jahr ohne Schaden einem Schritt nach oben in eine bessere SF-Klasse entspricht, sind die Konditionen bei einer Rückstufung nicht ganz so klar geregelt.

Rückstufungstabelle

Muss der Kfz-Versicherer im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung eine Leistung erbringen, wirkt sich das bei der nächsten Beitragsberechnung direkt auf die Schadenfreiheitsklasse, den Schadenfreiheitsrabatt und damit die Prämie aus. Als Versicherungsnehmer wird man zurückgestuft und verliert einige der über die Jahre angesammelten Schadenfreiheitsklassen. Wie viele Klassen bzw. Prozent man als Kunde einbüßt, geht aus der Rückstufungstabelle hervor, die fester Bestandteil des Vertrages ist. Sie listet auf, welche Folgen ein, zwei oder mehr Unfälle bzw. Schäden pro Jahr auf die Schadenfreiheitsklasse haben.

Die Rückstufungstabellen ähneln sich zwar und lassen Durchschnittswerte zu, letztlich hilft aber nur ein Blick in die Vertragsbedingungen, um Gewissheit zu haben. Dabei hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich vor allem die billigen Tarife durch besonders ungünstige Rückstufungskonditionen auszeichnen. Heißt: Sobald die Kfz-Versicherung Geld investieren muss, hält sie die Hand umso weiter auf. Dadurch ist die ursprüngliche Ersparnis ganz schnell hinfällig.

Beispiel (nach dem alten Klassensystem):  Ein Autohalter, der in der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 14 war, rutscht nach einem Schaden zurück in die SF-Klasse 6. Da die Unternehmen mit unterschiedlichen Rückstufungstabellen arbeiten, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen, welche Konsequenzen eine Schadensmeldung hat. In der Regel sind die Versicherer bei Billigtarifen diesbezüglich deutlich strenger. Vermeiden lässt sich die Rückstufung nur durch den Rabattschutz bzw. Rückkauf des Schadens.

Wird der entstandene Schaden nicht zurückgekauft und es bsteht kein Rabattschutz, kommt es zum einen auf die bislang erreichte Schadensfreiheitsklasse und zum anderen auf die Rückstufungstabelle der Versicherungsgesellschaft an, um wie viele Klassen es nach unten geht.

Beispiele für eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung

Um die Vorgehensweise der Versicherer zu verdeutlichen, hier einige Beispiele, wie zurückgestuft wird – basierend auf dem Branchenschnitt:

  • Kunden, die bereits Schadensfreiheitsklasse 25 (25 bis 30 Prozent) in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreicht haben, rutschen zurück auf SF-Klasse 18 (30 Prozent), teils auch in die SF-Klasse 12 (40 Prozent). Bei einem zweiten Schaden, fällt die „Strafe“ noch höher aus: Dann geht es in SF-Klasse 4 (65 Prozent), bei drei Schäden in SF-Klasse 2 (85 Prozent).
  • Im Rahmen der Vollkaskoversicherung geht es bei einem Schaden von SF-Klasse 25 (25 bis 30 Prozent) in die Schadensfreiheitsklasse 20 (30 Prozent), bei zwei Schäden in die SF-Klasse 10 (40 Prozent) und bei drei Schäden in die SF-Klasse 5 (65 Prozent).
  • Handelt es sich um einen Versicherten in Schadensfreiheitsklasse 5 (60 Prozent), ergibt sich folgendes Bild: Ein Schaden führt zu einer Rückstufung in SF-Klasse 2 (85 Prozent). Das gilt sowohl für die Haftpflicht als auch für die Vollkaskoversicherung. Zwei Schäden führen geradewegs in SF-Klasse ½ (120 Prozent) und drei Schäden in S bzw. M (bis zu 240 Prozent).

Rückstufung zur Hauptfälligkeit

Die Rückstufung erfolgt immer zur nächsten Hauptfälligkeit. Bei der Kfz-Versicherung ist das in der Regel der 1. Januar. Vermeiden lässt sich dieser Schritt nur, wenn der oder die Schäden zurückgekauft und damit aus eigener Tasche bezahlt werden. Oder es wurde ein Rabattschutz im Vertrag vereinbart, der bereits zum Zeitpunkt des Schadens bestand. Dann hat man einen Unfall „frei“ pro Versicherungsjahr.

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