Kfz-Versicherungswechsel: Verliert man seine Schadenfreiheitsklasse?

Jahr für Jahr drehen die Stiftung Warentest, Versicherungsunternehmen und Vergleichsportale ihre Gebetsmühlen und weisen auf die mögliche Ersparnis bei einem Kfz-Versicherungswechsel hin. Jährlich folgen Millionen von Kunden dem Ruf und kündigen den alten Vertrag zugunsten eines neuen Tarifs. Dass nicht mehr Wechsel vollzogen werden, liegt vermutlich auch daran, dass ein Verlust der Schadensfreiheitsklasse befürchtet wird. Dabei ist diese Sorge unbegründet. Weitgehend insofern, weil in einigen Verträgen ein „Problemkind“ schlummern könnte.

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Der Schadenfreiheitsrabatt wird nicht angetastet

Grundsätzlich gilt: Der Rabatt bleibt erhalten, wenn ein Kunde sich für eine andere Assekuranz entscheidet. Denn würde der Zähler bei einem Kfz-Versicherungswechsel automatisch wieder auf null gesetzt und ginge die Schadenfreiheitsklasse dadurch verloren, käme die Wechseltätigkeit auf Dauer ganz zum Erliegen. Damit würde sich die Branche gewissermaßen ein Eigentor schießen. Sie könnte den Wettbewerb um neue Kunden ad acta legen. Schließlich ist die Schadenfreiheitsklasse bzw. der bereits erreichte Rabatt einer der wichtigsten Faktoren für den Beitrag und wird von vielen Versicherungsnehmern gehütet wie ihr Augapfel. Wer jahrelang ohne Unfall unterwegs ist und nur wenige Prozent des Grundbeitrags bezahlen muss, käme deshalb gar nicht erst auf die Idee zu wechseln, wenn die Prozente gestrichen würden.

Entscheidend sind die unfallfreien Jahre

Die Schadenfreiheitsklasse ist und bleibt (hoffentlich) auch in Zukunft ein personenbezogener Wert und hat nur peripher mit dem Versicherungsunternehmen zu tun. Zwar ordnen die Assekuranzen den jeweiligen Klassen teils unterschiedliche Rabatte zu. SF-Klasse 13 bleibt aber auch bei einem Wechsel SF-Klasse 13 – es sei denn, die Kfz-Versicherung arbeitet nach dem neuen System, das erstmals 2011 Anwendung fand. Selbst in dem Fall gehen die schadenfreien Jahre nicht verloren. Denn genau darum geht es beim Bonus-Malus-System: Kunden werden dafür belohnt, dass sie möglichst viele Jahre keinen Schaden melden.

Meldung an die neue Kfz-Versicherung

Sichergestellt wird der reibungslose Übergang von der einen zur anderen Kfz-Versicherung dadurch, dass die alte Assekuranz dem neuen Versicherer den Vertragsverlauf mitteilt. Diesen Daten ist zu entnehmen, ob, wann und in welcher Höhe Leistungen erbracht werden mussten und welche Schadenfreiheitsklasse vorliegt.

„Problemkind“: der Rabattschutz

Falls Sie mit Ihrer bisherigen Assekuranz einen Rabattschutz vereinbart haben, dann gilt diese Vereinbarung zunächst nur bei diesem Versicherer. Bei einem schuldhaften Unfallschaden wird bekanntlich nicht zurückgestuft und die Versicherungsprämie kann weitgehend konstant gehalten werden. Wechselt man jedoch die Kfz-Versicherung, kann man in die Falle tappen, dass dann die Schadenfreiheitsklasse beim neuen Versicherer auf einmal doch zurückgestuft wird. Ein ungesühnter Schaden im Rabattschutz-Tarif führt dann dazu, dass Sie entsprechend der Schäden zurückgestuft werden und künftig deutlich mehr bezahlen. Deshalb gilt hier Vorsicht: Vor dem Wechsel sollte man beim neuen Versicherer anfragen, wie die Schadenfreiheitsklasse bei regulierten Schäden im Rabattschutztarif übernommen wird.

Falls Sie bei uns Ihre Versicherungsverträge betreuen lassen, dann kümmern wir uns um solche Angelegenheiten. Sprechen Sie uns einfach an!