Stichtag 30.11.2009

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Kfz-Versicherung kündigen: Kündigungstermine und -fristen

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen wollen, dann müssen Sie bestimmte Kündigungsfristen einhalten und auch zum korrekten Datum kündigen. Wir zeigen Ihnen, wie`s geht.

Ordentliche (gewöhnliche) Kündigung

a) bei Verträgen mit Laufzeit bis zum 31.12.2009: Entspricht die Vertragslaufzeit Ihrer Kfz-Versicherung dem Kalenderjahr und endet somit am 31.12.2009, dann liegt die Kündigungsfrist genau einen Monat zuvor beim 30.11.2009 (Stichtag).

b) bei Verträgen mit unterjähriger Laufzeit: Beginnt und endet die Vertragslaufzeit unterjährig, dann liegt die Kündigungsfrist genau einen Monat vor Vertragslaufzeitende. Der Kündigungstermin liegt auf dem Tag, an dem die Laufzeit des Versicherungsvertrages endet. Schauen Sie bitte in Ihre Versicherungspolice, um das genaue Ende der Vertragslaufzeit zu erfahren.

Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)

a) Beitragserhöhung: Bei einer Beitragserhöhung (ohne Leistungserweiterung) aufgrund der Änderung von Tarifierungsmerkmalen wie Regional- oder Typklasse liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat ab dem Zugang der Mitteilung. Das Kündigungsdatum liegt auf dem Tag, an dem die Beitragsänderung wirksam werden würde.

b) Schadenregulierung: Nach einer Schadenregulierung (anerkannte Leistungspflicht, aber auch abgelehnte Leistungspflicht) besteht für den Zeitraum eines Monats (Kündigungsfrist) die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Dabei kann der Termin, zu dem die Kündigung gültig werden soll, per sofort oder auch mit frei gewähltem Datum sein. Spätestens muss die Kündigung zum Laufzeitende des Vertrags wirksam werden.

Kündigung nach dem Außer Betrieb Setzen

Wenn Sie Ihr Auto außer Betrieb setzen lassen (früher nannte man es abmelden und stilllegen), dann ruht ab dem Folgetag der Versicherungsvertrag. Hierüber sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung informieren. Unser Formularservice bietet Ihnen auch dazu eine Option. Das gleiche Datum, an dem Sie das Kfz außer Betrieb setzen ließen, setzen Sie bei Ihrer Mitteilung an Ihre Kfz-Versicherung ein.

Kündigung bei Verkauf des Kfz

Wenn Sie Ihr Kfz verkaufen (egal ob an privat oder an einen Händler), so müssen Sie den Fahrzeugverkauf Ihrem Versicherer unverzüglich mitteilen. Für unseren Formularservice wählen Sie bitte das Datum des Tages, an dem Sie das Auto verkauft haben. Kündigen können Sie die Kfz-Versicherung im Übrigen nicht, da der Vertrag zunächst an den neuen Eigentümer übergeht. Dieser kann dann frei wählen, ob er den Vertrag fortführt oder bei einer neuen Versicherung das Auto versichert. Die Schadenfreiheitsklassen (”Prozente”) für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko bleiben natürlich bei Ihnen!