Ablehnungsfrist
Die Zeitspanne, innerhalb der eine Versicherung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrages entscheiden kann, ist die sogenannte Ablehnungsfrist. Sie reicht üblicherweise von 14 Tagen bis hin zu vier Wochen. Die Vorgaben zur Ablehnungsfrist im Rahmen einer Kfz-Versicherung gibt das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) vor. Laut Paragraf 5 Absatz 3 bleiben den Unternehmen zwei Wochen Zeit, dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Die zweite Option für die Assekuranz: Sie kann dem Kunden ein Alternativ-Angebot vorschlagen. Wird der Antrag auf die Autoversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt, gilt er seitens der Versicherung als angenommen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine der wenigen Pflichtversicherungen darstellt, gibt es nur wenige Gründe für eine Ablehnung. Dazu gehört zum Beispiel arglistige Täuschung durch den Kunden.