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Alleinfahrerrabatt

Der Alleinfahrer- oder auch Einzelfahrerrabatt ist eine von vielen Optionen im Rahmen der Kfz-Versicherung, einen Nachlass zu erhalten. Die Assekuranzen gehen gemäß der Devise „viele Köche verderben den Brei“ davon aus, dass seltener Schäden bzw. Unfälle gemeldet werden, wenn nur eine Person – konkret der Versicherungsnehmer – das Fahrzeug lenkt, und räumen daher einen Rabatt ein. In welcher Höhe der Nachlass gewährt wird, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Dritte ans Steuer zu lassen, zum Beispiel Frau oder Kinder, ist in dem Fall nicht gestattet – auch wenn man nicht gleich den gesamten Versicherungsschutz verliert. Sollten später weitere Personen das Fahrzeug nutzen, muss die Kfz-Versicherung umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Alleinfahrerrabatt wird dann gestrichen und der Beitrag entsprechend angepasst. Ausnahmen von dieser Regel: Es handelt sich um einen Notfall, eine Gefahrensituation oder eine Testfahrt durch einen Mitarbeiter einer Werkstatt.