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Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen (andere Bezeichnung: Export- oder Zollkennzeichen oder internationales Kurzzeitkennzeichen) wird für Fahrzeuge benötigt, die aus der Bundesrepublik ausgeführt, also ins Ausland exportiert werden sollen. Voraussetzung dafür, dass ein Ausfuhrkennzeichen ausgestellt wird – Ansprechpartner sind die Zulassungsstellen –, ist unter anderem, dass sich das Fahrzeug aus eigener Kraft bewegen kann. Verlangt werden darüber hinaus eine gültige Prüfplakette vom TÜV, eine gültige Abgasuntersuchung und der Nachweis über eine Kfzversicherung (eVB). Rein optisch unterscheidet sich das Ausfuhrkennzeichen klar von regulären Kennzeichen. Es verfügt auf der rechten Seite über ein rotes Feld mit drei Ziffernblöcken. Diese Ziffern stehen für den Tag, den Monat und das Jahr, bis zu dem das Kennzeichen gültig ist. Ausgestellt wird es für 14 Tage bis maximal ein Jahr. Bis zu diesem Termin muss das Fahrzeug ins Ausland überführt worden sein.