Außerbetriebsetzung
Wird ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorübergehend oder endgültig abgemeldet, handelt es sich um eine sogenannte Außerbetriebsetzung. Dieser Begriff bzw. diese Praxis hat die bisherige Verfahrensweise, nach vorübergehender Stilllegung und endgültiger Abmeldung zu unterscheiden, zum 1. März 2007 abgelöst und soll den Vorgang für beide Seiten – die Behörde und den Autohalter – vereinfachen. Sofern das Auto nicht in die Schrottpresse kommt und damit endgültig außer Betrieb genommen werden soll, erfolgt die Außerbetriebsetzung für bis zu sieben Jahre. Dieses Zeitfenster wird dem Besitzer eingeräumt, um das Auto erneut zuzulassen, wenn er eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung für das Fahrzeug nachweisen kann. Mit Ablauf der sieben Jahre endet auch die Betriebserlaubnis. Wer sein Kennzeichen im Rahmen der Außerbetriebsetzung sichern und nicht verlieren möchte, kann es für zwölf Monate bei der Zulassungsstelle reservieren lassen.