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Außerordentliche Kündigung

Der normale Weg, den Versicherungskunden beschreiten, um einen Vertrag zu beenden, ist die ordentliche Kündigung (Info) gemäß den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen (Info). Unter bestimmten Umständen, die klar definiert sind und keinerlei Spielraum lassen, besteht allerdings auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung (Info), unabhängig vom eigentlichen Kündigungstermin. Das Recht auf eine außerordentliche bzw. eine Sonderkündigung besteht bei der Kfz-Versicherung zum einen, wenn die Assekuranz den Beitrag anhebt, zum Beispiel weil die Typ– oder Regionalkasse sich geändert hat. Außen vor bleiben Beitragsanpassungen aufgrund eines Schadens, bedingt durch die schlechtere Schadensfreiheitsklasse. Zum anderen kann eine außerordentliche Kündigung vorgenommen werden, wenn ein Schaden vorliegt. In beiden Fällen muss der Kunde innerhalb von einem Monat reagieren, sobald er von der Versicherung über die neue Prämie in Kenntnis gesetzt wurde oder der Schaden vorliegt.