Bagatellschaden
Hat der Blinker einen Sprung oder der Lack einen kleinen Kratzer, gilt das im Versicherungswesen – zumindest in der Kfz-Sparte – gemeinhin als Bagatellschaden. Dabei gibt es durchaus unterschiedliche Definitionen für Bagatellen. Zum einen geben sie einen reinen Zahlenwert, zum anderen auch optische Anhaltspunkte vor. Geht es um die Schadenssumme, sprechen Assekuranzen bis zu einem Betrag von rund 700 Euro von einem Bagatellschaden. Optisch handelt es sich um einen Schaden, der auch von einem Laien als nicht gravierend eingestuft wird und nicht von einem Gutachter bzw. Sachverständigen in Augenschein genommen werden muss. Liegt ein Bagatellschaden vor, entbindet das nicht von der Pflicht, an der Unfallstelle auf den Geschädigten zu warten (zum Beispiel bei einem Parkrempler) und einen Unfallbericht auszufüllen, um Ärger mit der Kfz-Versicherung zu vermeiden.