Beamtenrabatt
In die Kalkulation für die Kfz-Versicherung lassen die Unternehmen unter anderem auch den beruflichen Status des Kunden einfließen. Dahinter stehen Statistiken und Wahrscheinlichkeitsrechnungen, welche Berufsgruppen besonders vorsichtig fahren bzw. seltener in Unfälle verwickelt sind. Man spricht in dem Zusammenhang von einem Berufsgruppenrabatt. Die bekannteste Form dürfte bei der Kfz-Versicherung der Beamtenrabatt sein. Der sogenannte Beamtentarif (?) – Tarifgruppe B – wird dem Namen nach in erster Linie Beamten eingeräumt, gilt aber auch für Angestellte im öffentlichen Dienst, gleichgestellte Berufsgruppen, Pensionären und deren Angehörige, sofern sie selbst nicht berufstätig sind und in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben. Um den Beamtenrabatt zu erhalten, muss der Berufsstatus nachgewiesen werden. Im Fall des Beamtentarifs verlangt die Versicherung eine B-Bescheinigung des Arbeitgebers. Auch hier gilt: Änderungen müssen umgehend der Assekuranz gemeldet werden.