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Begleitetes Fahren

Bis vor wenigen Jahren galt die Volljährigkeit als wichtigste Voraussetzung für die Fahrerlaubnis Klasse B (vormals 3). Abgelöst wurde diese Vorschrift durch den Führerschein mit 17, der die Teilnahme am begleiteten Fahren voraussetzt. Als Modellversuch gestartet, haben sich der Führerschein mit 17 und das begleitete Fahren inzwischen bundesweit durchgesetzt, insbesondere aufgrund der positiven Zwischenbilanzen, die deutlich weniger Unfälle mit jungen Fahrern aufwiesen. Seither ist es Fahranfängern erlaubt, bereits mit 16½ Jahren eine Fahrschule zu besuchen, Fahrstunden zu nehmen und den Führerschein mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu machen.

Im Anschluss folgt das begleitete Fahren. Das heißt: Eine Person, die mindestens 30 Jahre alt ist, eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und mit höchstens drei Punkten in Flensburg aufwartet, muss den Führerscheinneuling ein Jahr lang im Auto begleiten und auf dem Beifahrersitz mitfahren. Begleitetes Fahren wirkt sich mittlerweile positiv auf die erstmalige Einstufung in eine Schadensfreiheitsklasse aus.