Berufsgruppenrabatt
Kfz-Versicherer kalkulieren die Prämien in erster Linie anhand von Risiko-Analysen. Dabei fließt auch der Beruf als Risikomerkmal in die Beitragsberechnung (?) ein. Berufsgruppen, bei denen das Risiko, eine Leistung erbringen zu müssen, als eher gering erachtet wird, erhalten dementsprechend einen Rabatt – den Berufsgruppenrabatt – und zahlen damit weniger als Kunden, deren Job als Risiko eingestuft wird. Der Schadenfreiheitsrabatt (?) bleibt allerdings völlig unberührt davon.
Klassiker im Bereich der Berufsgruppenrabatte ist der Beamtenrabatt (?), der Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes und Pensionären gewährt wird. Voraussetzung, um von einem Berufsgruppenrabatt zu profitieren, ist der Nachweis, welcher Beruf ausgeübt wird. Dazu reicht eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Ändert sich das Aufgabenfeld und/oder werden die Voraussetzungen für den Berufsgruppenrabatt nicht länger erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, die Kfz-Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen.