Deckungskarte
Die Deckungskarte gehört inzwischen zu den Relikten des Versicherungswesens. Vormals noch als Doppelkarte (?) bezeichnet, diente die Versicherungsbestätigungs- bzw. Deckungskarte bis Ende Februar 2008 als Nachweis, dass ein Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung (?) gestellt und damit der Versicherungspflicht nachgekommen wurde. Ausgestellt wurde die Karte von den Kfz-Versicherungen, die damit ihrerseits die Bereitschaft erklärten, den Antragsteller zu versichern. Vorgelegt werden musste die Deckungskarte bei der Zulassungsstelle unter anderem, wenn ein Fahrzeug neu oder wieder angemeldet wurde oder der Besitzer bzw. Halter (?) wechselte. Seit März 2008 arbeiten Assekuranzen und Zulassungsbehörden mit einer Datenbank, auf die beide Seiten zugreifen können. Statt einer Karte erhält der Kunde seither nur noch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in Form eines siebenstelligen alphanumerischen Codes.