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Doppelkarte

Die Doppelkarte ist der Vorgänger der Deckungskarte oder genauer der Versicherungsbestätigungskarte. Das Dokument, ausgestellt von der Autoversicherung bzw. dem Vermittler oder Vertreter, musste bis Ende 2002 bei der An- und Ummeldung eines Autos vorgelegt werden. Sie war der Nachweis, dass der Halter des Autos eine Kfz-Haftpflichtversicherung beantragt hatte, die Assekuranz bereit war, den Vertrag abzuschließen, und eine vorläufige Deckungszusage erteilt worden war. Mit der Einführung eines teilelektronischen Verfahrens wurde aus der Doppelkarte schließlich die (?). Seit dem 1. März 2008 ist der Papiernachweis über den Versicherungsschutz endgültig Geschichte. Die Versicherungen übermitteln den Kunden inzwischen eine elektronische Versicherungsbestätigung (per Post, Mail, SMS, telefonisch oder mündlich) als alphanumerischen Code mit sieben Stellen (?). Über diese Zahlen-Buchstaben-Kombination kann die Zulassungsstelle auf eine zentrale Datenbank zugreifen und sämtliche Informationen aufrufen.