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Einzelfahrerrabatt

Viele Köche verderben den Brei – das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Je mehr Personen ein Auto nutzen, desto höher ist aus Sicht der Assekuranzen das Risiko, dass ein Schaden oder Unfall gemeldet wird. Daher bieten die Unternehmen Kunden, die das zu versichernde Fahrzeug alleine nutzen, einen Einzelfahrerrabatt bzw. Alleinfahrerrabatt. Voraussetzung für diesen Nachlass ist, dass tatsächlich nur eine einzige Person hinter das Steuer darf. Nicht einmal der Ehefrau bzw. dem Ehemann ist es beim Alleinfahrerrabatt gestattet, das Fahrzeug zu lenken. Sollte das Auto später doch von mehreren Personen gefahren werden, gilt es, die Versicherung zu informieren. In dem Fall erlischt der Einzelfahrerrabatt.

Auto wird von anderer Person gefahren

Nur in wenigen Ausnahmesituationen ist es erlaubt, dass außer dem Versicherungsnehmer andere Personen fahren: Wenn ein Notfall vorliegt, etwa eine Fahrt zum Krankenhaus und wenn das Fahrzeug zu Testzwecken von der Werkstatt bewegt wird. Im Übrigen ist es Unsinn zu behaupten, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn eine andere Person mit dem Kfz fährt. Doch dazu haben wir einen Ratgeber abgefasst:
» Einzelfahrerrabatt und Versicherungsschutz bei nicht eingetragenem Fahrer