Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Seit März 2008 erhalten Verbraucher von ihrer Kfz-Versicherung keine Doppelkarte (?) mehr. Stattdessen schickt die Assekuranz dem Antragsteller eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, die auch als elektronische Versicherungsbestätigungsnummer bezeichnet wird. Die eVB wird allerdings nur mitgeteilt – per Post, Fax, E-Mail, SMS, telefonisch oder mündlich vom Makler bzw. Vermittler –, wenn der Antrag komplett ausgefüllt wurde. Die Nummer, ein siebenstelliger alphanumerischer Code, gilt bei der Zulassungsstelle als Nachweis, dass der Halter für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Buchstaben und Zahlen stehen für einen Datensatz, auf den sowohl die Kfz-Versicherung als auch die Zulassungsstelle Zugriff haben. Dahinter verbergen sich alle Informationen zum Fahrzeug, zur Versicherung und dem Halter. Das neue, digitale Verfahren bringt vor allem eine Zeitersparnis, durch die der An- und Ummelde-Vorgang erleichtert werden soll.