Elementarereignis
Die Natur zeigt sich nicht nur von ihrer schönsten Seite. Neben Sonnenschein gibt es auch Blitz, Donner, Hagel, Sturm und Überschwemmungen. Sofern eines dieser Naturereignisse einen Schaden bedingt, zum Beispiel Hagelschlag, spricht die Versicherungsbranche von einem Elementarereignis. Gegen derlei Schäden können sich Autofahrer im Rahmen der Kfz-Police mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung (?) schützen. Dabei gilt es, sehr genau zwischen den Leistungskatalogen der beiden Varianten zu unterscheiden. Die Teilkaskoversicherung deckt nur die Schäden, die durch direkte Einwirkung eines Elementarereignisses verursacht wurden. Bricht aufgrund eines Sturms – per Definition erst ab Windstärke acht – ein Ast von einem Baum und zerstört die Windschutzscheibe, ist das ein klarer Fall für die Teilkaskoversicherung. Wer hingegen einem Baum ausweichen muss, der durch einen Blitzschlag auf die Straße gefallen ist, und dabei das eigene Auto beschädigt, benötigt eine Vollkaskoversicherung.