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Erstzulassung

Die Erstzulassung ist gleich in mehrerlei Hinsicht ein bedeutsames Datum. Vordergründig steht sie nur für den Termin, an dem ein Fahrzeug zum ersten Mal bei einer Zulassungsstelle angemeldet wurde und ab dem es offiziell am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Letztlich geht es aber um weit mehr. Denn anhand der Erstzulassung lässt sich zum Beispiel ablesen, seit wann ein Auto genutzt wird. Das ist unter anderem von Bedeutung, wenn eine Neuwertentschädigung (?) vereinbart wird. Dieses Tarifmerkmal greift nur innerhalb eines fest umrissenen Zeitfensters nach der erstmaligen Zulassung. Anschließend erhält der Besitzer nur den Zeitwert erstattet, sollte es zu einem Totalschaden kommen. Darüber hinaus wird das Datum der Erstzulassung auch für die Klassifizierung von Fahrzeugen genutzt, etwas als Young- oder als Oldtimer. Dafür muss die Erstzulassung mindestens 20 bzw. 30 Jahre zurückliegen. Das ist eine der Voraussetzungen, um eine spezielle Oldtimerversicherung abschließen zu dürfen.