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eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)

Statt eines gedruckten Dokuments, der sogenannten Deckungskarte – vorher Doppelkarte –, erhalten Verbraucher seit dem 1. März 2008 als Nachweis über den vorhandenen Versicherungsschutz nur noch eine siebenstellige Buchstaben-Ziffern-Kombination, die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Das neue Verfahren basiert auf einer Datenbank. Hier hinterlegen die Versicherungsunternehmen alle Informationen zum Kunden und zum Fahrzeug. Gleichzeitig teilen sie dem Versicherungsnehmer die eVB mit (telefonisch, per Brief, E-Mail, Fax oder mündlich im Büro). Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer muss später nur noch der Zulassungsstelle genannt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann direkt auf die Datenbank zugreifen, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisiert wird, und sparen sich damit die Arbeit, die Daten von Hand zu übertragen. Durch die eVB verringert sich der zeitliche Aufwand für die An– oder Ummeldung merklich.
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