Fahrlässigkeit
Der Begriff der Fahrlässigkeit ist relativ kompliziert, wenngleich das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 276 Absatz 2 eine Definition liefert: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Für eine klare Aussage, wann es sich um Fahrlässigkeit handelt, und eine Einschätzung, wie schwer das fahrlässige Handeln wiegt, reicht die Definition des BGB allerdings nicht aus. Daher unterscheiden Gerichte und Assekuranzen nach bewusster, unbewusster, leichter und grober Fahrlässigkeit. Streit entbrennt in der Regel darüber, wenn die Versicherung auf grobe Fahrlässigkeit erkennt. Sie liegt vor, wenn ein Autofahrer eine rote Ampel übersieht oder während der Fahrt mit dem Handy telefoniert, dadurch abgelenkt wird und einen Unfall verursacht. Bestätigt das Gericht die Einschätzung der Kfz-Versicherung, dass es sich um grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat, muss die Versicherung nur einen bestimmten Prozentsatz des Schadens bezahlen. Der Restbetrag geht zulasten des Fahrers.