Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief gehört zu den wichtigsten Urkunden, die für ein Auto ausgestellt werden, und ist insbesondere beim An- und Verkauf unerlässlich. Das Papier informiert nicht nur darüber, wem das Fahrzeug gehört, sondern gibt auch Auskunft zu allen technischen Details. Zuständig für den Fahrzeugbrief ist die Zulassungsstelle. Sie stellt das Dokument aus, das bei An-, Ab- und Ummeldungen vorgelegt werden muss. Allerdings steht auf dem Dokument seit dem 1. Oktober 2005 nicht mehr „Fahrzeugbrief“, sondern „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Grund für den Namenswechsel, der sich bei den meisten Autobesitzern noch nicht durchgesetzt hat, war der Wunsch der EU, die Zulassungsbescheinigungen zu harmonisieren. Für den Versicherungsvergleich kann man daraus auch die Typschlüssel (?) und Herstellerschlüssel (?) entnehmen.
Wichtig in dem Zusammenhang: Der Fahrzeugbrief respektive die Zulassungsbescheinigung Teil II gehört nicht ins Auto und sollte anders als der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht mitgeführt werden.