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Familienrabatt

Familien mit Kindern unter 14 Jahren – je nach Tarif, Assekuranz und Versicherungsbedingungen gelten andere Altersgrenzen – kommen bei vielen Versicherungsunternehmen in den Genuss eines sogenannten Familienrabatts. Vorausgesetzt wird für den Nachlass, dass zumindest ein Kind im Haushalt des Kunden lebt. Ob es sich um eigene Kinder, die Kinder des Partners oder der Partnerin, um Pflege-, Adoptiv-, Enkel- oder Stiefkinder handelt, ist für den Familien-Rabatt in der Regel ohne Belang. Ebenso unerheblich ist es, ob ein Paar verheiratet ist oder ob es sich um eine häusliche Gemeinschaft handelt. Für die Kfzversicherungen kommt es darauf, dass überhaupt Kinder im Haushalt leben und in welchem Alter sie sind. Sofern sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel der Auszug eines Enkel- oder Pflegekindes, sind Kunden dazu verpflichtet, die Assekuranz darüber zu informieren, dass die Bedingungen für die „Familien-Prozente“ nicht länger erfüllt werden.
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