Garagenrabatt
Wer sein Auto unter einer Laterne oder generell an der Straße parkt, muss eher damit rechnen, dass der Wagen beschädigt oder gestohlen wird, als ein Fahrzeugbesitzer, die sein Vehikel gut geschützt in einer Garage abstellt. Das weiß auch die Versicherungsbranche und räumt Kunden, die nachts überwiegend in einer Garage parken – darunter fallen sowohl Einzel- als auch Doppel-, Sammel- und Tiefgaragen, Carports bleiben außen vor –, einen Rabatt ein: den Garagenrabatt oder auch Garagennachlass. Dahinter steht, wie bei nahezu allen Rabattoptionen, eine Risikoabschätzung. Für Autos, die in einem abgeschlossenen und für Dritte nur bedingt zugänglichen Raum geparkt werden, muss seltener eine Leistung aufgrund von Einbruch, Vandalismus oder Schäden durch Elementarereignisse erbracht werden. Wer sein Auto draußen abstellt, aber einen Garagenrabatt in Anspruch nimmt, muss mit einer Vertragsstrafe und Schadensfall sogar mit einer Leistungsverweigerung der Assekuranz rechnen.