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Garantie

Beim Autokauf gibt es zwei Arten von Garantien: Die Herstellergarantie für Neuwagen, die inzwischen aber längst nicht mehr von allen Herstellern eingeräumt wird, und die Gebrauchtwagen-Garantie vom Händler. Die Herstellergarantie greift entweder für einen festen Zeitraum von bis zu drei Jahren oder eine bestimmte Kilometerleistung. Um sie in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, zum Beispiel die regelmäßige Wartung in einer Vertragswerkstatt. Ähnliche Regeln gelten bisweilen auch für die Gebrauchtwagengarantie.

Dass eine Garantie gewährt wird, entbindet allerdings nicht von der gesetzlichen Gewährleistung. Deshalb raten Experten Käufern, erst zu prüfen, ob ein Schaden gegebenenfalls unter die Sachmängelhaftung fällt. Dann muss der Schaden kostenfrei behoben werden. Denn bei einer Garantieleistung kann es durchaus vorkommen, dass eine Selbstbeteiligung verlangt wird. Letztlich gilt: Garantie und Gewährleistung bestehen nebeneinander. Ob es sich lohnt, nach Ende der Gewährleistung eine kostenpflichtige Garantieverlängerung zu bezahlen, die oftmals angeboten wird, sollte der Käufer davon abhängig machen, welche Leistungen inklusive sind und welche Bedingungen gelten.