Gesetzliche Mindestdeckung
Der Gesetzgeber schreibt Fahrzeughaltern nicht nur vor, dass sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Er legt gleichzeitig fest, wie hoch die Deckungssummen mindestens sein müssen. Diese gesetzliche Mindestdeckung soll sicherstellen, dass auch Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe problemlos reguliert werden können. Auto- und Motorradbesitzern wird nicht ohne Grund geraten, bei Abschluss einer Kfz-Versicherung auf die Leistung, in dem Fall die Deckungssumme, zu achten. Vorgeschrieben sind über den Anhang des Paragrafen 4 Pflichtversicherungsgesetz 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, eine Million Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei reinen Vermögensschäden (Schäden, die weder unmittelbar noch mittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen). In der Regel belaufen sich die Versicherungssummen bei Kfz-Policen weit über der gesetzlichen Mindestdeckung. Branchenüblich sind inzwischen Verträge mit bis zu 100 Millionen Euro, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein.