Grüne Karte
Internationale Versicherungskarte (IVK) ist zwar kein besonders komplizierter Begriff. Der Einfachheit halber wurde daraus aber kurzerhand und dank der Färbung des Papiers die „grüne Karte“. Sie ist ein Nachweis darüber, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, und wird auf Nachfrage kostenlos von den Assekuranzen verschickt. Diese grüne Karte gehört bei Fahrten ins Ausland mit ins Gepäck, damit bei einem Unfall oder Schaden alle Daten – Fahrzeughalter, Fahrzeug und Kfz-Versicherung – sofort griffbereit zur Hand sind. Die Karte muss nicht regelmäßig neu angefordert werden, sondern gilt für mehrere Jahre. Verlangt wird sie zwar nicht in allen Ländern. Es ist allerdings immer besser, vorbereitet sind. Pflicht ist die IVK in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine.