Grünes Kennzeichen
Normale Nummernschilder zeichnen sich durch schwarze Zahlen und Buchstaben auf weißem Grund aus. Bei einem grünen Kennzeichen erfolgt die Beschriftung der Bezeichnung entsprechend in grün. Hintergrund, dass eine andere Färbung genutzt wird: Grüne Kennzeichen kommen nur bei bestimmten Fahrzeugen zum Einsatz. Voraussetzung ist, dass es sich um steuerbefreite Fahrzeuge handelt. Dazu gehören unter anderem landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von Schaustellern, Schwerbehinderten und gemeinnützigen sowie Hilfsorganisationen. Auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Kräne sowie Anhänger, die nur einem bestimmten Zweck dienen (zum Beispiel dem Pferdetransport), werden grüne Kennzeichen vergeben. Die Grundlage bildet die Bestätigung des Finanzamtes zur Steuerbefreiung. Sollte das Fahrzeug allerdings für andere Zwecke genutzt werden, handelt es sich um ein Steuervergehen.