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H-Kennzeichen

H-Kennzeichen sind für Oldtimer reserviert – daher auch die Bezeichnung Oldtimer-Kennzeichen –, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie unterscheiden sich von andern Kennzeichen durch ein „H“ (wie historisch) auf der rechten Seite. Die Bedingungen für die Vergabe: Das Fahrzeug muss sich weitgehend im Originalzustand befinden und mindestens 30 Jahre alt sein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann für das Auto auch eine Oldtimer-Versicherung (?) abgeschlossen werden. Zudem sind Steuervorteile möglich – abhängig vom Hubraum. Die Vorschriften für das H-Kennzeichen sind in Paragraf 9 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr definiert: „Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.“