Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist im Kfz-Bereich verpflichtend. Jeder, der ein Auto bzw. ein anderes Fahrzeug auf seinen Namen zulassen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und den Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen. Sinn der Pflichtversicherung: Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass nach einem Unfall bzw. Schaden alle Schadensersatzsprüche erfüllt werden können, ohne dass der Verursacher finanziellen Schiffbruch erleidet. Denn nach wie vor gilt: Der Verursacher haftet ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen. Die wichtigste Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist demnach, bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme Schadenersatz zu leisten. Gleichzeitig werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Eine Besonderheit bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Mindestdeckung (?). Sie schreibt vor, wie hoch die Versicherungssumme mindestens sein muss. Freiwilliger Natur ist die private Haftpflichtversicherung. Hier gibt es seitens des Gesetzgebers auch keinerlei Vorschriften zur Deckungssumme. Ein unliebsames Beiwerk bei einem regulierten Unfall ist die Rückstufung der SF-Klasse für den Haftpflichtversicherten.
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