Herstellergarantie
Die Autoindustrie räumt bisweilen – es ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr – eine klassische Herstellergarantie für ihre Fahrzeuge ein. Sie gilt entweder für einen festen Zeitraum oder orientiert sich an der Laufleistung und beginnt üblicherweise mit der Erstzulassung. Zu beachten ist, dass an die Herstellergarantie häufig Bedingungen geknüpft sind. Zum Beispiel, dass der Wagen regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewartet wird.
Ob der Wagen nun in Deutschland oder in Italien gekauft wurde, spielt dabei keine Rolle. Bei Fahrzeugen, die innerhalb der EU erworben werden, müssen die Garantieleistungen auch grenzüberschreitend erbracht werden – sofern die Voraussetzungen für die Herstellergarantie erfüllt wurden. Diskussionsbedarf bestand diesbezüglich auch im Rahmen der sogenannten Werkstattbindung, die mit der Kfz-Versicherung vereinbart werden kann. Die Sorge, dass die Herstellergarantie erlischt, wenn der Wagen nicht in einem Vertragsbetrieb repariert wird, ist allerdings unbegründet. Denn eine strikte Bindung an eine Markenwerkstatt als Bedingung für die Herstellergarantie ist aus Sicht von Rechtsexperten wettbewerbswidrig.