Kündigung der Kfz-Versicherung
Durch eine Kündigung wird ein bestehender Vertrag von einer Partei aufgelöst und für beendet erklärt. Im Versicherungswesen wird dabei zwischen zwei Formen der Kündigung unterschieden. Der ordentlichen Kündigung, die entsprechend der vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt. In der Sparte Kfz-Versicherung gilt eine einmonatige Kündigungsfrist (?) zum Jahresende bzw. zum Ablauf der Versicherung. Der späteste Kündigungstermin ist in der Regel der 30. November. Auf der anderen Seite besteht unter Umständen die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Dieses Sonderkündigungsrecht greift in drei Fällen: Wenn der Beitrag für die Kfz-Versicherung angehoben wird, ohne dass der Kunde Einfluss darauf hatte (Kündigungsfrist: ein Monat). Steigt der Beitrag aufgrund einer Rückstufung infolge eines Schadens, besteht demnach kein Recht auf eine Sonderkündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist auch nach einem Schaden (Frist ebenfalls ein Monat) oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich.
Versicherungskündigung in einfachen Schritten