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Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist jeweils nur für fünf Tage gültig und darf ausschließlich für Überführungen, Probefahrten und Fahrten zum TÜV bzw. einer anderen Prüforganisation verwendet werden. Dabei unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen optisch von herkömmlichen Nummernschildern gleich in zwei Punkten: Zum einen stehen hinter dem Ortskürzel nur Ziffern, keine Buchstaben. Hinzu kommt auf der rechten Seite ein gelb unterlegtes Feld, in dem von oben nach unten drei Zahlenblöcke eingestanzt sind, die den Tag, den Monat und das Jahr nennen, an dem das Kurzzeitkennzeichen abläuft. Beantragt werden kann ein solches Kurzzeitkennzeichen, das zumindest im privaten Bereich das rote Nummernschild abgelöst hat, bei der Zulassungsstelle. Benötigt werden dazu der Personalausweis, der Fahrzeugbrief (sofern er bereits vorliegt) und die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (?), die bei der Kfz-Versicherung mit Hinweis auf das Kurzzeit- oder auch 5-Tage-Kennzeichen beantragt werden muss.