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Nachhaftung

Irgendwann kommt die Zeit des Abschieds: Das Auto wird verkauft oder auf die letzte Reise zum Schrottplatz geschickt. Damit steht auch die Abmeldung bei der Zulassungsstelle an. Ist das Fahrzeug dann endgültig abgemeldet, endet die Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch. Das heißt allerdings nicht, dass gar kein Versicherungsschutz mehr besteht. Denn mit der Abmeldung setzt die Nachhaftung ein. Das heißt, die Versicherung haftet auch nach dem Gang zur Zulassungsstelle noch einen gewissen Zeitraum für alle Schäden, die durch das einst versicherte Auto verursacht werden. In der Regel gilt der Schutz im Rahmen der Nachhaftung für einen Monat. Erst danach ist der bisherige Kfz-Versicherungsvertrag endgültig Geschichte. Die Nachhaftung greift übrigens auch, wenn die Assekuranz die Kündigung ausgesprochen hat, zum Beispiel, weil die Beiträge nicht gezahlt wurden.