Neupreisentschädigung
Neupreis und Zeitwert eines Fahrzeugs gehen schon wenige Monate nach dem Kauf immer weiter auseinander. Ausnahmen sind besonders seltene Modelle oder Oldtimer. Normalerweise erstattet die Kfz-Versicherung dem Kunden nach einem Totalschaden oder Diebstahl nur den Zeitwert. Das ist meistens gleichbedeutend mit einem enormen Verlust, insbesondere wenn das Auto finanziert wurde. Um sich davor zu schützen, sollte eine Neuwert- oder Neupreisentschädigung vereinbart werden. In dem Fall zahlt die Kfz-Versicherung innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitraums den Neuwert. Das gilt natürlich nur für die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. In der Haftpflichtversicherung, die ja sozusagen für den Unfallgegner leistet, ist keine Neupreisentschädigung vorgesehen.
Möglich ist eine solche Neupreisentschädigung für 3 bis 24 Monate. Teilweise kann die Neuwertentschädigung gegen Aufschlag auch verlängert werden, hier kommt es auf die exakten Tarifbedingungen an. Beachtet werden muss, dass die Entschädigung nur gezahlt wird, wenn eine Reparatur sich nicht mehr rechnet und die Kosten rund 70 Prozent des Neupreises übersteigen.
Kfz-Versicherungsangebote mit erweiterter Neupreisentschädigung einholen