Nutzungsausfallentschädigung
Autos werden in der Regel gekauft, damit sie genutzt werden und ihre Aufgabe als Transportmittel erfüllen können. So gesehen stellt auch die Nutzungsmöglichkeit einen Vermögenswert dar. Kann das Auto nun nicht genutzt werden, weil es bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss, sieht die Rechtsprechung für den Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung vor. Maßgebend für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist die Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch, die zwischen zwölf Fahrzeuggruppen unterscheidet, zum Beispiel nach Typ, Ausstattung und Leistung. Ein Gutachter legt fest, um welche Fahrzeuggruppe es sich handelt und wie viel Zeit für die Reparatur veranschlagt werden muss. Daraus ergibt sich die Nutzungsausfallentschädigung, die laut Bundesgerichtshof bei Neufahrzeugen verständlicherweise höher sein muss als bei älteren Modellen.