Partnerrabatt
Der Partnerrabatt stellt einen sehr genau definierten Nutzerkreisrabatt (Info) dar. Gewährt wird der Partnerrabatt oder auch Partnernachlass ausschließlich, wenn nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin und der Partner / die Partnerin das Fahrzeug nutzen. Ob die Partner in einer Ehe oder einer häuslichen Gemeinschaft leben, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass nur sie das Fahrzeug lenken. Das heißt: Kinder oder andere Personen dürfen im Normalfall nicht ans Steuer, wenn ein Partnerrabatt in Anspruch genommen wurde. Soll der Nutzerkreis um weitere Personen erweitert werden – zum Beispiel den Nachwuchs, der gerade den Führerschein gemacht hat –, entfällt der Nachlass. Diesbezüglich gibt es allerdings auch Ausnahmen: Notfälle wie Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus und Fahrten, die im Rahmen einer Reparaturmaßnahme erfolgen, gefährden den Partnernachlass nicht.