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Personenschaden

Das Schlimmste, das einem Autofahrer oder generell einem Verkehrsteilnehmer passieren kann, ist ein Personenschaden. Das heißt, Personen werden bei einem Unfall verletzt und erleiden körperliche Schäden. Dabei kann ein Personenschaden vom blauen Fleck über gebrochene Knochen bis hin zur Vollinvalidität reichen, also von kurzfristigen Einschränkungen bis hin zu bleibenden gesundheitlichen Problemen. Ist nach einem Unfall ein Personenschaden zu beklagen, müssen umgehend Polizei und Rettungskräfte informiert werden. Gerade bei schweren Verletzungen kommt es auf jede Sekunde an und ist es umso wichtiger, den Unfallort so genau wie möglich mitzuteilen (gegebenenfalls mithilfe der GPS-Ortung des Handys) und sofort Erste Hilfe zu leisten. Reguliert wird der Personenschaden später von der Kfz-Haftpflichtversicherung (Info)– immer abhängig von der Schwere der Verletzungen. Der Gesetzgeber schreibt bei Personenschäden eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro vor. Besser sind Verträge mit deutlich höherer Leistung.