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Rotes Kennzeichen

Normalerweise sind die Buchstaben und Zahlen auf einem Nummernschild schwarz. Handelt es sich hingegen um ein rotes Kennzeichen, heißt das: Der Wagen darf ausschließlich für Probe- und Übungsfahrten, die Überführung zum neuen Besitzer und für Fahrten zum TÜV oder einer anderen Prüforganisation benutzt werden. Früher konnten auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Seit 1998 gibt es für diese Zwecke das sogenannte Kurzzeitkennzeichen oder aber 5-Tage-Kennzeichen, das entsprechend der Bezeichnung nur fünf Tage genutzt werden darf. Rote Kennzeichen werden seither nur noch an Händler und Betriebe ausgegeben, die als vertrauenswürdig gelten. Von daher spricht man auch vom Händlerkennzeichen. Maßgebend ist hier Paragraf 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Das rote Nummernschild darf an mehreren Wagen genutzt werden. Allerdings muss jedes Auto in einem speziellen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen eingetragen werden.
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