Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Die Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist eine gängige Praxis, um schneller in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden, etwa von der SF-Klasse ½ in die SF-Klasse 1, und Geld zu sparen. Die Einstufung wird von den Gesellschaften üblicherweise am 1. Januar eines jeden Jahres vorgenommen. Damit ein Kunde neu, also besser eingestuft werden kann, muss der Vertrag mindestens ein halbes Jahr lang bestanden haben. Um diese Vorgabe zu erfüllen, wird der Versicherungsbeginn zurückdatiert – zum Beispiel auf den 1. Januar oder auf den 1. Juli. Eine weitere Voraussetzung für eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns: Der Kunde muss die gesamte Zeit über unfallfrei geblieben sein. Ob eine Rückdatierung möglich ist und unter welchen Umständen, ist von Assekuranz zu Assekuranz unterschiedlich geregelt. Von daher lohnt es sich, bei der Versicherungsgesellschaft nachzufragen.