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Ruheversicherung

Nicht jedes Fahrzeug wird 365 Tage im Jahr aus der Garage geholt und aktiv genutzt. Viele Autos stehen für einen längeren Zeitraum – zum Beispiel typische Sommerfahrzeuge wie Cabrios – und werden daher vorübergehend stillgelegt (falls kein Saisonkennzeichen beantragt wurde). Auch wenn der Halter während dieser Zeit keine Beiträge für die Kfz-Versicherung bezahlen muss, bleibt der Versicherungsschutz über die sogenannte Ruheversicherung bestehen. Sie greift für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu einem Jahr. Erst danach erlischt auch die Ruheversicherung und endet der Vertrag. Geregelt wird die Ruheversicherung über die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), konkret Paragraf 5. Sie umfasst die Kfz-Haftpflichtversicherung und – sofern vorher eine Kaskoversicherung vorhanden war – auch den Kaskoschutz. Vorausgesetzt wird, dass der Wagen die gesamte Zeit über nicht auf öffentlichem Grund steht und nur im Einstellraum oder einem umfriedeten Abstellplatz genutzt wird.