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Sachschaden

Wird ein Gegenstand beschädigt oder zerstört, handelt es sich um einen Sachschaden. Einfaches Beispiel: Kommt ein Auto von der Straße ab und fährt in einen Gartenzaun oder ein anderes Fahrzeug, liegt ein Sachschaden vor. Wenn darüber hinaus ein Passant verletzt wird, wäre es zusätzlich ein Personenschaden. Für die Folgen eines Sachschadens, der mit dem Auto verursacht wurde, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Die Leistungen decken gemäß der gesetzlichen Schadenersatzpflicht die Wiederbeschaffung oder die Reparatur sowie einen möglichen Nutzungsausfall, einen Mietwagen und einen Ausgleich für die Wertminderung. Damit die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei einem Sachschaden eine ausreichend hohe Deckungssumme zahlen kann, hat der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen vorgegeben. Bei Sachschäden liegt die Mindestversicherungssumme gemäß Pflichtversicherungsgesetz aktuell bei einer Million Euro.