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Schadenersatz

Für Schäden, die einer dritten Person zugefügt werden, muss Schadenersatz gezahlt werden. Der Schadenersatz ist demnach ein Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Verursacher. Maßgebend ist Paragraf 823 (Schadenersatzpflicht) des Bürgerlichen Gesetzbuches: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“ Um sicherzustellen, dass ein Schadenersatz gezahlt werden kann, ist für Halter von Kraftfahrzeugen der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Zudem gelten Mindestdeckungssummen, damit auch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gedeckt sind.