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Selbstbehalt und Selbstbeteiligung

Um bei der Versicherungsprämie zu sparen, ist es durchaus üblich, einen Selbstbehalt bzw. eine Selbstbeteiligung zu wählen. Im Schadensfall muss sich der Kunde dann bis zur vereinbarten Summe an der Regulierung beteiligen. Im Rahmen der Kfz-Versicherung ist ein solcher Selbstbehalt nur bei der Kaskoversicherung möglich, da die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich in voller Höhe für alle Schäden aufkommt. Die Selbstbeteiligung kann entsprechend der Tarifvorgaben weitgehend frei gewählt werden und reicht bis zu 1.000 Euro. Gängig sind 150 Euro bei der Teilkaskoversicherung und etwa 300 Euro bei der Vollkaskoversicherung. Wichtig: Wenn sich der Kunde für eine Selbstbeteiligung entscheidet, muss für beide Kasko-Varianten jeweils ein eigener Höchstbetrag vereinbart werden. Je mehr Geld der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche zu zahlen bereit, desto preiswerter wird der Vertrag. Allerdings muss im Schadensfall auch entsprechend viel gezahlt werden.
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