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Tarifgruppen

Die Prämie für die Kfz-Versicherung wird unter anderem anhand von Tarifgruppen berechnet. Diesbezüglich arbeitet die Versicherungsbranche mit fünf unterschiedlichen Gruppen. Am bekanntesten dürfte die Tarifgruppe B sein, der Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes, Pensionäre, deren Familienangehörige und Personen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, zugeordnet werden. In der Tarifgruppe A sind hauptberuflich tätige Landwirte und ehemalige Landwirte sowie ihre Hinterbliebenen, sofern sie einer landwirtschaftlichen Berufs- oder Gartenbaugenossenschaft angehören und der Betrieb eine entsprechende Größe aufweist. Die Tarifgruppe N gilt für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nicht als Pkw eingestuft werden. Zur Tarifgruppe D, die nicht von allen Gesellschaften angeboten wird, gehören Selbstständige und Freiberufler, die für ein Kreditinstitut, ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei sowie bei Elektrizitätswerken arbeiten. Alle anderen Kunden werden in die Tarifgruppe R eingestuft.
Die prominente Tarifgruppe B