Verkehrsopferhilfe
Der Verein Verkehrsopferhilfe, kurz VOH, geht auf das Jahr 1955 zurück. Gegründet wurde die Verkehrsopferhilfe als Fahrerfluchtfonds. Der Name spiegelt ziemlich exakt wider, wofür der Verein steht. Er hilft Unfallopfern und zahlt eine Entschädigung, wenn der Verursacher Unfallflucht begangen hat und nicht ermittelt werden kann. Der VOH wird darüber hinaus aktiv, wenn aufseiten des Unfallfahrers keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, die Assekuranz insolvent ist oder die Leistung verweigert. Eine solche Verweigerung kann vorkommen, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder widerrechtlich handelt. Die Leistung der Verkehrsopferhilfe, die auch als Entschädigungsfonds bezeichnet wird, ist klar definiert. Für Personenschäden zahlt die VOH bis zu 2,5 Millionen Euro. Wenn drei oder mehr Personen verletzt oder getötet wurden, sind es maximal 7,5 Millionen Euro. Für Vermögensschäden gibt es gar kein Geld. Bei Sachschäden liegt die Entschädigung bei höchstens 500.000 Euro. Finanziert wird die Verkehrsopferhilfe über ihre Mitglieder. Das sind alle deutschen Kfz-Versicherungen und ausländischen Assekuranzen, die ihre Produkte in der Bundesrepublik vertreiben.