A B D E F G H I J K M N O P R S T V W Y Z

Verkehrszentralregister

Das Verkehrszentralregister, kurz VZR, hat seinen Sitz in Flensburg. Zuständig ist das Kraftfahrtbundesamt. Die Aufgabe des Verkehrszentralregisters, das vielen Autofahrern ein Begriff sein dürfte, besteht darin, Verstöße von Verkehrsteilnehmern zu verwalten und zu archivieren. Daher rührt auch die Bezeichnung „Verkehrssünderkartei“, in der die berühmt berüchtigten Punkte „gutgeschrieben“ werden. Wer im Straßenverkehr auffällig wird, landet im VZR. Das gilt in erster Linie für folgende Entscheidungen: Die Fahrerlaubnis wird versagt, entzogen oder muss neu erteilt werden, der Betroffene muss ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zahlen, erhält ein Fahrverbot oder wurde wegen einer Straftat verurteilt, die er im Straßenverkehr begangen hat. Wie viele Punkte für welches Vergehen im Verkehrszentralregister gespeichert werden, hängt von Art und Schwere des Verstoßes ab. Gelöscht werden die Punkte nach zwei Jahren (Ordnungswidrigkeiten) bzw. fünf bis zehn Jahren (Straftaten). Sobald acht Punkte erreicht sind, gibt es eine Verwarnung. Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.