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Versicherte Person

Als versicherte Person wird jede Person bezeichnet, für die gemäß den vertraglichen Vereinbarungen Versicherungsschutz besteht. Dabei gilt: Der Antragsteller, also die Person, die den Antrag auf eine Versicherung gestellt hat, und die versicherte Person können, müssen aber nicht identisch sein. Unterschieden werden muss darüber hinaus zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person. Während der Versicherungsnehmer vertraglich verpflichtet ist, zum Beispiel die Beiträge zu zahlen, haben versicherte Personen keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Im Rahmen der Kfz-Versicherung gelten als versicherte Personen: der Fahrzeughalter (normalerweise die Person, die das Auto auf ihren Namen zugelassen hat), der Eigentümer (somit unter Umständen auch die Bank oder die Leasinggesellschaft, die das Fahrzeug finanziert hat), der Fahrer und alle Personen, die berechtigt sind, das Auto zu fahren, sowie der Versicherungsnehmer.